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Eine Freiwillige Feuerwehr  ist eine öffentliche Feuerwehr, die sich hauptsächlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern, mitunter auch einigen hauptamtlichen Kräften (z. B. für den Rettungsdienst, in Werkstätten, etc.) zusammensetzt. Im Gegensatz dazu besteht eine Berufsfeuerwehr (BF) aus rein hauptamtlichen Einsatzkräften. Entgegen der weitverbreiteten Meinung, in den meisten Städten Deutschlands würde es eine Berufsfeuerwehr geben, wird der Brandschutz in Deutschland hauptsächlich durch freiwillige Kräfte sichergestellt. Bei einer Gesamtzahl von 2.074 Städten in Deutschland existieren in lediglich knapp über 100 dieser Städte Berufsfeuerwehren. In allen diesen Städten gibt es zur Verstärkung der Berufsfeuerwehr auch freiwillige Abteilungen. Auch in Österreich gibt es nur in sechs Landeshauptstädten Berufsfeuerwehren.

Die Organisation, den Brandschutz größtenteils mit Freiwilligen Feuerwehren abzudecken, hat sich vor allem in den deutschsprachigen Ländern durchgesetzt,

 

Träger der Freiwilligen Feuerwehren sind die Kommunen. Eine zusätzliche Finanzierung kann beispielsweise durch Beiträge von Fördervereinen, Spenden bei Sammelaktionen oder Einnahmen aus verschiedenen Veranstaltungen erfolgen. Abhängig von der Einsatzart und den gesetzlichen Gegebenheiten können für manche Einsätze auch Aufwände weiterverrechnet werden, sodass die Gerätschaften unterhalten werden können. Eine indirekte Finanzierungswirkung haben Sachspenden (z. B. Spezialgeräte), die den Haushalt der Freiwilligen Feuerwehr entlasten.

 

Die Nachwuchsförderung innerhalb einer Freiwilligen Feuerwehr wird häufig durch spezielle Einheiten innerhalb der örtlichen Feuerwehr durchgeführt. In Deutschland ist dies vor allem die Jugendfeuerwehr, in einigen Bundesländern existiert für jüngere Kinder die Kinderfeuerwehr.

 

Um in die Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr eintreten zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu können zählen:

  • das Erreichen eines Mindestalters, in Deutschland je nach Bundesland zwischen 16 und 18 Jahren,in Österreich teilweise 15 Jahre,
  • die körperliche Eignung, wobei die genauen Anforderungen nur selten durch Gesetze oder Vorschriften festgelegt sind, so z. B. für Hamburg durch die Feuerwehr-Dienstvorschrift 300 „Gesundheitliche Anforderungen“. Ein von der Deutschen Feuerwehr-Sportföderation e. V. entwickelter Eignungstest hat nur empfehlenden Charakter.
  • die geistige und charakterliche Eignung, die i. d. R. ebenfalls nicht genau definiert wird,
  • sowie die Freiheit von gewissen Vorstrafen oder Maßregeln; seltener wird ein polizeiliches Führungszeugnis gefordert.

Die Nationalität der Bewerber wird selten spezifiziert. Ein Beispiel ist die Steiermark, in der eine EU-Staatsbürgerschaft gefordert wird, auch wenn diese Bedingung weniger strikt gehandhabt wird.

Der Vorgang der Aufnahme gestaltet sich höchst unterschiedlich, möglich sind eine Aufnahme durch Handschlag nach Teilnahme an mehreren Dienstabenden bis hin zu einer schriftlichen Bewerbung bei der für den Brandschutz zuständigen Institution (z. B. Referat Feuerwehr und Katastrophenschutz der Gemeinde). Üblich ist ein Aufnahmegespräch, in dem der Bewerber über die Rechte und Pflichten im Feuerwehrdienst aufgeklärt wird. Die Entscheidung über die Aufnahme liegt je nach Bundesland oder auch Gemeinde bei verschiedenen Stellen innerhalb der Feuerwehr oder bei übergeordneten Stellen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht i. d. R. nicht. Eine Aufnahme auf Probe ist möglich. In Österreich ist die sogenannte Angelobung im Zuge der Aufnahme bei vielen Feuerwehren üblich.

Die Ausbildung in der Freiwilligen Feuerwehr findet auf kommunaler Ebene und auf Landesebene in Feuerwehrschulen statt. Sie gliedert sich nach der Grundausbildung in weitergehende Führungs- sowie technische Ausbildung.

Mit Dauer der Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung, dem Erwerb weiterer Qualifikationen und der Wahrnehmung von Funktionen können die Feuerwehrangehörigen in der Hierarchie der Dienstgrade aufsteigen. Eine Weisungsbefugnis höherer Dienstgrade gegenüber Feuerwehrangehörigen niedrigerer Dienstgrade besteht jedoch nicht, diese ergibt sich vielmehr durch die Führungsstruktur – im Einsatz durch erworbene und ausgeübte Führungsfunktionen (Gruppenführer, Zugführer etc.), außerhalb des Einsatzes durch die jeweilige Führungs- und Leitungsstruktur innerhalb der Feuerwehr (Wehrführung, Kommandant etc.).

 

Bei fragen rund um das Thema "Feuerwehr" können Sie uns gerne eine email mit Ihren fragen senden unter folgender email Adresse: info@feuerwehr-eggersdorf.de oder Sie benutzen einfach unser Kontaktformular. Oder schauen Sie sich unsere Videos auf unserem Youtube Kanal an. Hier geht es zu unserem Youtube Kanal...

 

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