Rauchmelder können Leben retten ! 
Rauchmelderpflicht?!
Am 28.04.2016 hat der Brandenburger Landtag festgelegt, dass alle Neubauten sofort und bestehende Wohnungen bis zum 31. Dezember 2020 mit Rauchmeldern auszustatten sind!
Die Rauchmelderpflicht tritt zum 1. Juli in Kraft.
Aufenthaltsräume, ausgenommen sind Flure und Küchen die über Rettungswege führen, müssen mindestens mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.
Verantwortlich für die Wartung und Installation ist immer der Eigentümer!
Wie viele Rauchmelder müssen in einer Wohnung installiert werden?
Ähnlich wie in Bundesländern in denen die Rauchmelderpflicht schon lange existiert, muss in Schlafzimmer und Kinderzimmern ein Rauchmelder vorhanden sein. Zusätzlich müssen alle Aufenthaltsräume mit Rauchmeldern ausgestattet werden, dies betrifft auch Wohnzimmer und auch Arbeitszimmer. Ausgenommen sind hier die Küchen und Flure.
Wieso brauche ich Rauchmelder ?!
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit: Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchmelder zur Katastrophe führen. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, wenn alle schlafen, denn im Schlaf riecht der Mensch nichts. Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken dann.
Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Feuerwehrstatistiken belegen, dass nach Ausbruch eines Brandes im Durchschnitt vier Minuten zur Flucht bleiben. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die tödlichen Rauchkonzentrationen gebildet haben.
In einem Brandversuch des Bundesamtes für Materialforschung (BAM) im Jahre 2007 gemeinsam mit der Berliner Feuerwehr alarmierte der Rauchmelder bereits 2 Minuten nach dem Brandausbruch, es blieben weitere 2 Minuten, um ungefährdet den Raum zu verlassen.
Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft Ihnen den nötigen Vorsprung, um sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen zu können. Aus diesem Grund haben sich Rauchmelder als Lebensretter und wesentlicher Bestandteil des vorbeugenden Brandschutzes bewährt.
In welchen Situationen schützen mich Rauchmelder?
Jedes Jahr sterben bundesweit etwa 600 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden, was etwa 50 Todesfällen pro Monat entspricht! Hinzu kommen noch etwa 5000 Verletzte und Sachschäden in Millionenhöhe.
Während Brände die Tagsüber entstehen meist recht schnell entdeckt werden, und damit in der Regel ausreichend Zeit bleibt die Wohnung zu verlassen, sind Brände sind den Nachstunden weitaus gefährlicher.
Rund 70% der Brandtoten werden im Schlaf überrascht. Annähernd 90% dieser Brandopfer sterben nicht etwa auf Grund von Verbrennungen sondern an den Folgen einer Rauchgasvergiftung, da auch der menschliche Geruchssinn nachts „schläft“.
Betroffene haben kaum eine Chance die Gefahr rechtzeitig zu bemerken und die Wohnung zu verlassen. Das extrem gefährliche Rauchgas ist so giftig, dass es bereits nach extrem kurzer Zeit und nach wenigen Atemzügen zur Bewusstlosigkeit und Tod führt.
Rauchmelder können in diesen gefährlichen Situationen Leben retten, da sie Brände und auftretende Rauchgase bereits sehr schnell erkennen und durch einen sehr lauten Alarm davor warnen, wodurch noch ausreichend Zeit bleibt die Wohnung zu verlassen und die Feuerwehr zu alarmieren.
Rauchmelder, Funkrauchmelder oder Drahtvernetzt?
Während in den meisten eingeschossigen Wohnungen sogenannte Stand-alone-Rauchmelder, also Rauchmelder die nur lokal Alarm auslösen, in der Regel ausreichen. Die Mindestlautstärke eines Rauchmelderalarms ist gesetzlich vorgeschrieben und muss zumindest 85 dB in einer Entfernung von 3m erreichen. Dieser sehr laute und schrille Alarmton wird in einstöckigen 3- oder 4 Zimmer Wohnungen von den meisten Menschen recht schnell wahrgenommen.
Probleme können sich jedoch in größeren oder mehrgeschossigen Wohnungen ergeben in welchen die Zimmer weiter auseinander liegen. Insbesondere bei geschlossenen Türen könnte der Alarm eines einzelnen Rauchmelders überhört oder zu spät bemerkt werden.
Auch in Haushalten mit Kindern ist die Installation von vernetzten Rauchmeldern empfehlenswert, da Kinder laut einer amerikanischen Studie, insbesondere im Tiefschlaf, nicht auf einen ausgelösten Rauchalarm reagieren. Gleiches gilt für Haushalte mit schwerhörigen Personen.
Bei einzelnen, also nicht vernetzten Rauchmeldern, wird der Alarm nur bei dem Melder ausgelöst, welcher Rauch detektiert. Bei untereinander vernetzten Rauchmeldern hingegen wird der Alarm bei allen Meldern im Netzwerk ausgelöst. Wird also beispielsweise vom Rauchmelder im Kinderzimmer Rauch detektiert, löst nicht nur dieser Alarm aus, sondern auch der Rauchmelder im Elternzimmer.
Je nach Rauchwarnmelder-Modell ist eine Vernetzung mittels Kabel (Drahtvernetzung) oder Funk möglich. Während man bei Neubauten durchaus eine Kabelvernetzung in Betracht ziehen sollte, ist dies bei Bestandsbauten in der Regel zu aufwändig.
Eine nachträgliche Montage von Funkrauchmelder ist hingegen problemlos und sehr einfach durchzuführen und Unterscheidet sich kaum von der Montage herkömmlicher Einzelrauchmelder.
Je nach Modell muss hierfür ein Funkmodul eingebaut werden, was in der Regel durch einfaches aufstecken in die dafür vorgesehene Steckverbindung erfolgt.
Welche Eigenschaften müssen Rauchwarnmelder haben?
Rauchwarnmelder müssen der Norm DIN-EN 1460 entsprechen diese legt die Anforderungen, Leistungskriterien und Prüfverfahren fest. Alle anderen Geräte dürfen nicht verkauft werden bzw. nicht eingesetzt werden. Das Gerät muss außerdem mit den Eigenschaften gekennzeichnet sein. Eine Anleitung muss auch beiliegen.
Höhere Qualität bei Rauchwarnmeldern mit „Q“
Einheitliche Kennzeichnung von Rauchwarnmeldern mit zuverlässiger Funktionsbereitschaft von mindestens 10 Jahren
Die erhöhten Qualitätskriterien und technischen Weiterentwicklungen bei Rauchwarnmeldern innerhalb der letzten Jahre konnten nicht mehr transparent durch ein gemeinsames Prüfzeichen am Markt dargestellt werden. Brandschützer und Fachberater forderten daher seit langem eine Kennzeichnung für qualitativ hochwertige Rauchwarnmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind.
Zur besseren Verbraucherinformation gibt es daher jetzt das neue „Q“: ein unabhängiges Qualitätszeichen, das für Rauchwarnmelder mit Qualitätsprüfung steht. Folgende Leistungsmerkmale sind dabei ausschlaggebend:
- Geprüfte Langlebigkeit und Reduktion von Falschalarmen
- Erhöhte Stabilität, z. B. gegen äußere Einflüsse
- Fest eingebaute Batterie mit mindestens 10 Jahren Lebensdauer
Voraussetzung für die Kennzeichnung ist die Erfüllung der erhöhten Anforderungen aus der neuen vfdb-Richtlinie 14-01. Die Prüfungen werden von bereits für die Konformität zur EN 14604 notifizierten Prüfinstituten wie VdS Schadenverhütung (Köln) und Kriwan Testzentrum (Forchtenberg) durchgeführt.
Das neue „Q“ ersetzt nicht die EN 14604, sondern ergänzt sie. Beratern und Verbrauchern, die Wert auf Qualität und Zuverlässigkeit legen, bietet es eine verlässliche Entscheidungshilfe.
„Endlich werden die mindestens 10 Jahre Lebensdauer nicht nur für die Batterie, sondern auch für den Rauchwarnmelder selbst hinreichend geprüft und belegt“, erläutert Christian Rudolph, Vorsitzender des Forums Brandrauchprävention in der vfdb. Der Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Bernd Pawelke, erklärt den Nutzen für den Verbraucher: „Das neue ‚Q’ bietet eine unabhängige und einheitliche Kennzeichnung von Qualitätsmeldern zur Orientierung am Markt. Brandschützer, Dienstleister und Berater haben zudem Antworten auf Verbraucherfragen, wenn es um die qualitative Unterscheidung von Rauchwarnmeldern geht.
ACHTEN SIE AUF DAS "Q" ZEICHEN !