Erste Hilfe – Wer richtig informiert ist, kann Leben retten!
In Deutschland kommt es täglich zu Unfällen im Straßenverkehr. Obwohl die meisten in
einem Blechschaden enden, kommt es dennoch zu Unfällen bei denen das Unfallopfer auf
die Erste Hilfe seiner Mitmenschen angewiesen ist. Dabei kommt es auf eine schnelle und
gezielte Reaktion des Ersthelfers an. Wie Sie sich während eines Verkehrsunfalls richtig
verhalten, klärt der folgende Text.
Jeder von uns ist grundsätzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet. Wer sich dieser verweigert, muss
mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Doch auch, wenn jeder Autofahrer mindestens
einmal in seinem Leben einen Erste-Hilfe- Kurs absolviere musste, sind die Hemmungen
potentieller Ersthelfer groß. Die Angst etwas falsch zu machen und den Betroffenen noch
schwerer zu verletzten überwiegt. Doch grundsätzlich gilt: Der schlimmste Fehler ist die
Untätigkeit. Wer also in einen Verkehrsunfall involviert ist oder diesen bemerkt, sollte ruhig
und gezielt handeln.
Im ersten Schritt muss die Unfallstelle gesichert werden. Dazu zählen das Einschalten der
Warnblinkanlage, das Anlegen einer Warnweste sowie das Aufstellen eines Warndreiecks.
Dadurch wird die Sichtbarkeit der Unfallstelle gewährleistet und Auffahrunfälle vermieden.
Erst wenn die Unfallstelle ausreichend abgesichert ist, kann der Notruf alarmiert werden.
Dieser informiert automatisch die Rettungskräfte sowie die Polizei. Um den Rettungskräften
schon vor Eintreffen eine genaue Einschätzung über die Situation und den Zustand des
Betroffenen bieten zu können, sollten Sie am Telefon folgende Fragen beantworten können:
- Was ist geschehen?
- Wo ist es passiert?
- Wie viele Personen sind verletzt?
- Welche Art der Verletzung haben Sie festgestellt?
Nachdem sie den Notruf informiert haben und während Sie auf das Eintreffen der
Rettungskräfte warten, sollten Sie regelmäßig den Zustand des Betroffenen prüfen und je
nach Situation die richtigen Erste-Hilfe- Maßnahmen einleiten.
Zur Ersten Hilfe zählen schon der Beistand und das Beruhigen des Unfallopfers. Häufige Maßnahmen sind auch das
Stoppen von Blutungen, das Warmhalten sowie das Herstellen der Schocklage. Sind jedoch
keine äußeren Verletzungen zu erkennen, muss dennoch regelmäßig die Atmung des
Betroffenen kontrolliert werden. Atmet der Verletzte trotz Bewusstlosigkeit, muss dieser in
die stabile Seitenlage gebracht werden. Dadurch wird verhindert, dass dieser seine Zunge
oder sein Erbrochenes verschluckt und daran erstickt.
Kann jedoch keine Atmung verzeichnet werden, muss der Ersthelfer sofort eine Herz-Lungen- Wiederbelebung einleiten.
Dazu legen Sie den Betroffenen mit freiem Oberkörper auf den Rücken und knien sich neben
ihn. Legen Sie nun beide Hände übereinander mittig auf den Brustkorb des Verletzten und
drücken Sie diesen mit beiden Handballen ca. 5-6 cm tief ein. Diese Bewegung sollte mit
durchgestreckten Armen und senkrecht von oben durchgeführt werden. Pro Minute sollte
eine Frequenz von 100 Ausübungen erreicht werden. Nach jeweils 30 Kompressionen erfolgt
eine Beatmung. Da bestimmte Verletzungen eine Beatmung durch den Mund nicht zulassen,
kann diese alternativ auf über die Nase des Betroffenen erfolgen.
Weitere Informationen zum Thema „Erste Hilfe“ finden Sie hier. Zudem bietet das
kostenlose Ratgeberportal www.autounfall.net viele weitere Informationen und Ratgeber
zu Themen, wie eCall, Fahrerflucht oder unterlassene Hilfeleistung.